Mindestlohnkommission schlägt Mindestlohn von 9,19 Euro ab 2019 vor

Im April 2017 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) knapp 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Am 26. Juni 2018 schlug die Mindestlohnkommission eine zweistufige Erhöhung vor: Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro steigen.

Im Jahr 2017 entfiel gut die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (0,7 Millionen). In Teilzeit wurden 0,4 Millionen Jobs ausgeübt, 0,2 Millionen in Vollzeit. In Ostdeutschland betraf der Mindestlohn insgesamt 0,3 Millionen Jobs. Das entsprach 6 Prozent aller ostdeutschen Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland wurden 3 Prozent der Jobs mit dem Mindestlohn vergütet (1,1 Millionen).

Viele Arbeitgeber hatten auf die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit einer Kürzung der bezahlten Arbeitszeit reagiert. Damals reduzierten sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn um knapp 10 Prozent von 40 Stunden auf 36 Stunden. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde setzte sich diese Entwicklung abgeschwächt fort. Im April 2017 sank die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn leicht von 36 auf 35 Stunden. Bei Jobs in Teilzeit sowie bei Minijobs mit Mindestlohn blieben die Arbeitsstunden nahezu konstant.

Das sind die ersten Ergebnisse der Verdiensterhebung 2017. Diese Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 26.06.2018

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