Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups steht

Das am 1. April 2020 angekündigte 2-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups steht, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt. Zwischenzeitlich wurden die Details des Maßnahmenpakets ausgearbeitet.

Mit dem Maßnahmenpaket sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert werden. Es basiert auf zwei Säulen:

Säule 1: Corona-Matching Fazilität

Zum einen werden Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue sogenannte Corona-Matching Fazilität zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass noch junge Unternehmen auch in der derzeitigen Phase ihren Wachstumskurs fortsetzen können. Über die Corona-Matching Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partnern, wie zum Beispiel der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen.

Säule 2: Start-ups und kleine Mittelständler

Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona-Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 04.05.2020

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