Globale Lieferketten: EU will gesetzliche Sorgfaltspflicht

Die Europäische Kommission will die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten verbessern. Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen in Drittstaaten nicht zur Norm geworden seien, sollen Sorgfaltspflichten gesetzlich verankert werden.

Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergab eine Studie zu Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, die die Kommission im Februar vorgelegt hat. „Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen sind nicht zur Norm geworden, jetzt arbeiten wir auf verpflichtende Sorgfaltsstandards hin“, sagte Sozialkommissar Schmit. Arbeitsrechte werden jetzt auch in die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten einbezogen werden, sagte der Kommissar und verwies dabei auf das Handelsabkommen EU-Vietnam.

Nicht nur an Aktionäre denken

Konkrete Gesetzesvorschläge sollen im kommenden Jahr folgen. „Wir werden an zwei Elementen arbeiten: zum einen am Unternehmensrecht. Es ist klar, dass sich auch die Vorstände um die langfristigen Interessen der Unternehmen kümmern müssen. Sie sollten nicht nur kurzfristig an die Aktionäre denken, sondern sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen ihr Unternehmen langfristig auf die Umwelt und auf die Menschenrechte hat. Der zweite Teil der Gesetzesinitiative bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Nicht nur in Europa, sondern weltweit müssen wir sehen, wie wir Regeln zu sozialen Fragen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte schaffen können“, so EU-Justizkommissar Reynders.

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 07.10.2020

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