Mindestlohn betrifft doppelt so viele

Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde betrifft insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Etwa doppelt so viele Beschäftigungsverhältnisse wie bei seiner Einführung im Jahr 2015 sind von der aktuellen Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro tangiert, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Die Mindestlohnerhöhung betrifft vor allem Minijobs: Der hochgerechnete Stundenlohn 2021 liegt in mehr als 70 Prozent der Minijobs unter zwölf Euro. Demgegenüber betrifft die Mindestlohnerhöhung 13,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.

Dabei sind Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitjobs stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen. So beträgt der Anteil der Teilzeitjobs, die 2021 unterhalb von zwölf Euro entlohnt werden, rund 24 Prozent, bei Vollzeitjobs dagegen nur knapp neun Prozent. Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind das Gastgewerbe und die Landwirtschaft mit etwa 50 Prozent der von der Mindestlohnerhöhung am stärksten betroffen.

(IAB / STB Web)

Artikel vom 19.07.2022

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